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Bildungsberatung / Bildungsempfehlung

Die Bildungsberatung beginnt mit der Schuleingangsphase und endet mit Klasse 4.
 

Schwerpunkte

  • Beratung zur Schulaufnahme und zum Übergang von Kindertagesstätte zur Grundschule

  • Beratung zur Schullaufbahn nach der Grundschule zu weiterführenden Schulen

  • Beratung bei Lern-, Leistungs-, Verhaltensbesonderheiten und bei eventuellem sonderpädagogischen Förderbedarf

 

Grundlage

  • Verordnung des sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über sächsische Grundschulen im Freistaat Sachsen

  • Lehrplan Grundschule im Freistaat Sachsen

  • Publikationen

 

Beratungsanlässe

  • Schuleingangsphase

    - Ziele und Aufgaben der Grundschule

    - mögliche Bildungswege in Sachsen

    - Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern
     

  • Klasse 1
    - persönliche Gespräche über Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand in regelmäßigen Abständen
    - Thematik Lese-Rechtschreibschwäche: Diagnose und Fördermöglichkeiten
     

  • Klasse 2
    - persönliche Gespräche über Lern,-Leistungs- und Entwicklungsstand in regelmäßigen Abständen
    - individuelle Beratung bei Lese-Rechtschreibschwäche
     

  • Klasse 3
    - Klassenkonferenz zum Halbjahr - Verständigung zur möglichen weiteren Schullaufbahn der Schüler
    - im 2. Halbjahr: Bildungsberatungsgespräch mit Eltern (und Schüler) über Entwicklungsstand, Potenziale des  Schülers, Wunsch der Eltern zur weiteren Schullaufbahn, ggf. Abschluss von  Bildungsvereinbarungen, Entwicklungsplänen
    - Elternabend mit Vertretern der weiterführenden Schulen (Bildungsauftrag und Leistungsanforderungen Gymnasium, Oberschule, Beratungsmöglichkeiten, Verfahren zur Erstellung der  Bildungsempfehlung, Kriterien zur Erteilung der Bildungsempfehlung, Schullaufbahnwechsel, Anschlussfähigkeit)
     

  • Klasse 4
    - 2. Bildungsberatungsgespräch im 1. Halbjahr, Mitteilung über voraussichtlich geeignete Schulart (Schüler, Fachlehrer, Beratungslehrer können am Gespräch teilnehmen, Hinweis auf Gymnasien mit vertiefter Ausbildung bei begabten Schülern)

 


 

Bildungsempfehlung

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Sachunterricht und Mathematik in der Halbjahresinformation 2,0 und besser ist und keines dieser Fächer mit der Note 4 oder schlechter benotet wurde und das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers erwarten lässt, dass er den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. 


Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn der Schüler die Anforderungen erst am Ende des Schuljahres erfüllt. In allen anderen Fällen wird eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt. Die Eltern melden danach ihr Kind an der Oberschule oder dem Gymnasium ihrer Wahl an.

 

Weiterführende Schulen in unserer Nähe sind: