Elternrat
Eine gute Schule funktioniert nur mit den Eltern. Unsere Arbeit soll transparent sein, Lob und Kritik sind erwünscht und viele Veranstaltungen sind einfach nur mit Ihrer Hilfe machbar. Unser Ziel ist es, den Kindern eine erlebnisreiche Grundschulzeit mit dem für sie bestmöglichsten Abschluss zu bieten, ein Lernen in einem entspannten, kindgerechten Umfeld zu ermöglichen und den Übergang zur nächsten Schulart vorzubereiten.
Unsere Elternvertreter des Schuljahres 2024/2025
Klasse | Elternsprecher | Stellvertreter |
1a | Herr Stielicke | Frau Gnauck |
1b | Frau Hähnel | Frau Puder |
2 | Frau Standfuß-Schönherr | Herr Rausendorf |
3a | Frau Mehnert | Frau Fritsche |
3b | Frau Wuttke | Frau Eichner |
4a | Frau Reinhardt | Herr Forgbert |
4b | Frau Ullmann | Frau Hucke |
Aufgaben und Rechte der Elternvertreter an der Schule
In der Klassenelternversammlung werden Informationen und Meinungen über alle schulischen Angelegenheiten (Unterrichts- und Erziehungsarbeit) ausgetauscht. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern hat die Klassenelternversammlung die Aufgabe zu vermitteln. Der Klassenelternsprecher hat ein Informationsrecht gegenüber dem Klassenlehrer - der Elternrat ein Auskunfts- und Beschwerderecht gegenüber der Schulleitung.
Elternmitwirkung an der Schule
Klassenelternsprecher
ist Ansprechpartner für die Eltern seiner Klasse/Jahrgangsstufe
vertritt die Interessen gegenüber Lehrern, Schulleitung und Schulaufsichtsbehörden und führt gegebenenfalls Gespräche
erstattet den Eltern Bericht aus den Elternratssitzungen
mindestens einmal im Schulhalbjahr muss er die Klassenelternversammlung einberufen
unterstützt die Klasse/Jahrgangsstufe gegebenenfalls bei der Organisation von Klassenfahrten/Wandertagen, Ausflügen, Festen
Elternrat
hat eine Berichtspflicht gegenüber den Klasseneltern
nimmt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden wahr
ihm ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben
wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter
Schulkonferenz
Der Schulkonferenz gehören in der Regel der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrer, der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt (Drittelparität).