Entschuldigung im Krankheitsfall / Unterrichtsversäumnisse
Kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, ist der Schule sofort der Grund und die voraussichtliche Dauer für das Fernbleiben mitzuteilen. Die Krankmeldung muss zwingend im Sekretariat erfolgen, auch wenn die Klassenlehrkraft bereits kontaktiert wurde. Informieren Sie uns bitte bis spätestens 7:50 Uhr!
Telefon Sekretariat: (03596) 550020 (evtl. Anrufbeantworter)
E-Mail: gs-oberottendorf@neustadt-sachsen.de
Eine Zusammenfassung zum Verhalten im Krankheitsfall finden Sie unter den nachfolgenden Links:
PDF "Merkblatt Krankmeldung"
Video "Abmeldung meines Kindes"
PDF "HA-Heft Krankmeldung"
Fehltage werden als entschuldigt bzw. unentschuldigt im Zeugnis vermerkt. Kann Ihr Kind nur an einzelnen Stunden (z. B. Sport) nicht teilnehmen, informieren Sie uns dazu bitte schriftlich. Es besteht trotzdem eine Anwesenheitspflicht, da die Schulpflicht gilt. Meldepflichtige Krankheiten müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Wichtig ist, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Bitte erkundigen Sie sich, welche Aufgaben Ihr Kind erledigen muss.
Weitere Informationen (Sächsisches Staatsminiterium für Kultus): Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen